Teilnahmebedingungen Zoom Team Challenge
Diese Teilnahmebedingungen regeln die Bedingungen für eine Teilnahme an der „Zoom Team Challenge 2026“ Verlosung.
Veranstalter des Gewinnspiels ist die Kern & Stelly Medientechnik GmbH, Sportallee 8, 22335 Hamburg.
1. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Unternehmen mit gültigem Zoom Enrolled oder Gold Partner Status. Nicht teilnahmeberechtigt sind Zoom Platinum Partner, Mitarbeitende von Kern & Stelly, Zoom, beteiligten Agenturen sowie öffentliche Amtsträger. Die Teilnahme darf nicht gegen geltende Compliance-Richtlinien verstoßen.
2. Teilnahme
Der Aktionszeitraum läuft vom 1. Juli 2026 bis einschließlich 30. September 2026. Für die Teilnahme müssen mindestens 10.000 € Listenpreis Umsatz mit Zoom Phone und/oder Zoom Virtual Agent erzielt werden. Auch von Zoom freigegebene Approved Deal Registrations werden berücksichtigt. Maßgeblich sind ausschließlich die von Zoom bereitgestellten und verifizierten Verkaufsdaten.
Jedes qualifizierte Unternehmen erhält einen Losplatz im Verlosungstopf. Unabhängig von der Umsatzhöhe ist nur ein Los pro Unternehmen möglich.
3. Teilnehmer des Gewinns
Für die Teilnahme am Gewinn dürfen bis zu acht (8) Personen durch das Gewinnerunternehmen benannt werden. Die benannten Personen müssen Teil des Teams sein, das aktiv mit Zoom-Lösungen arbeitet, beispielsweise in Vertrieb, Presales, Beratung, Implementierung oder Vermarktung von Zoom-Lösungen. Der Veranstalter ist berechtigt, entsprechende Nachweise anzufordern.
4. Gewinn
Unter allen qualifizierten Unternehmen wird ein Gewinner per Zufallsauswahl ermittelt. Der Hauptgewinn besteht aus einem Team-Erlebnis inklusive Übernachtung in einem deutschen Freizeitpark. Zur Auswahl stehen die Veranstaltungsorte Phantasialand, Heide Park Resort oder LEGOLAND Deutschland Resort. Je nachdem, welcher Veranstaltungsort näher am Hauptsitz des Gewinnerorganisation ist.
Der Hauptgewinn umfasst bis zu acht (8) Teilnehmer. Die An- und Abreise zum Veranstaltungsort erfolgt eigenverantwortlich durch die Teilnehmer und ist nicht Bestandteil des Gewinns. Sämtliche hierdurch entstehenden Kosten werden vom Gewinnerunternehmen bzw. den Teilnehmern selbst getragen.
Der Gewinn ist nicht übertragbar, nicht umtauschbar und kann nicht in bar ausgezahlt werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
5. Gewinnerermittlung
Die Ziehung erfolgt innerhalb von zwei Wochen nach Ende des Aktionszeitraums mittels Zufallsgenerator. Das Gewinnerunternehmen wird per E-Mail benachrichtigt und muss sich innerhalb von 14 Kalendertagen zurückmelden. Andernfalls kann ein neuer Gewinner gezogen werden.
6. Veröffentlichung der Gewinner
Kern & Stelly ist berechtigt, nach Abstimmung mit dem Gewinnerunternehmen dessen Namen und Informationen zum Gewinn auf eigenen Kommunikationskanälen zu veröffentlichen.
7. Ausschluss und Änderungen
Bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen kann ein Teilnehmer ausgeschlossen werden. Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel aus wichtigen technischen, organisatorischen oder rechtlichen Gründen anzupassen, auszusetzen oder zu beenden.
8. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Hamburg.
9. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels verarbeitet. Weitere Informationen unter https://www.kern-stelly.de/datenschutz.